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Rücklagen- und Vermögensbildung


Ein Holzstempel mit der Aufschrift "Finanzamt" und im Hintergrund Euro-Geldscheine Gemeinnützigkeit Finanzen

Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung
Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen. Die Bildung und jährliche Fortentwicklung von Rücklagen sind dem Finanzamt im Einzelnen zu erläutern und darzulegen. Werden Mittel angesammelt, obwohl die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nicht vorliegen, kann das Finanzamt verlangen, dass diese Mittel innerhalb einer festgesetzten „angemessenen Frist“ satzungsgemäß verwendet werden. Eine Ausnahme bildet die so genannte Freie Rücklage.
In diesem Online-Seminar geht es um die  vier steuerlichen Einnahmebereiche von Vereinen und die verschiedenen Möglichkeiten, aus diesen Mitteln Rücklagen zu bilden.
INHALTE:
 
Termin:
17.01.2024 (18.00) - 17.01.2024 (20:00)  
Leitung:
Markus Czenia
Nummer:
24.111.02
Ort:

Preis: Teilnahmeentgelt:
25,00
inkl. Skript
Hinweise:
Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die Verlängerung der DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen "Vereinsmanager:in C" und "Vereinsmanager:in B" mit 2 Lerneinheiten (LE) anerkannt.
Sie benötigen einen Internet-Zugang, einen Browser, eine Kamera sowie ein Headset, alternativ Mikrofon und Lautsprecher. Die Teilnahme mit einem Smartphone oder Tablet ist möglich, aber in den Funktionen eingeschränkt. Die Kamera muss während des gesamten Seminars angeschaltet bleiben, um an diesem Praxis-Seminar teilnehmen zu können. Dieses Online-Seminar findet mit ZOOM-Meeting (datenschutzkonform über EU-Server) statt.

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Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein
Profilbild Foto Ilka Mazzanti-Kaiser