Recht am Bild
Rechtliche GrundlagenWie heißt es doch so schön, ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Und nichts ist schöner, als mit einem aussagekräftigen Foto den eigenen Verein zu präsentieren. Das Interesse des Vereins an seiner Öffentlichkeitsarbeit – auch mittels Fotos im Internet – ist als berechtigtes Interesse anerkannt. Demgegenüber steht aber das grundgesetzlich verankerte Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person (Recht am eigenen Bild). Wie weiß man, welches Recht nun höher zu bewerten ist? Und wie steht es um den Datenschutz? Diese und andere Fragen werden von Rechtsanwalt Dr. Weller in diesem Seminar beantwortet.
INHALTE:
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen
- Formen der Einwilligung zur Veröffentlichung
- Event-Fotografie und die Veröffentlichungseinwilligungen
- Besonderheiten bei Personenbildnissen in sozialen Medien
Termin: | 05.03.2025 (17.00) - 05.03.2025 (18:30) |
Leitung: | Dr. Frank Weller |
Nummer: | 25.111.05 |
Ort: | |
Preis: | 25,00 € inkl. Skript |
Hinweise: | Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die Verlängerung der folgenden DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen mit 2 Lerneinheiten (LE) anerkannt:
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Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein