Die Illusion der Ehrenamtlichkeit
Welche Geldleistungen sind zulässig?Wer in einem gemeinnützigen Verein ein Ehrenamt innehat, geht davon aus, dass dafür keine Vergütung im üblichen Sinne erfolgt. So heißt es in § 27 Absatz 3 BGB z. B.: "Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig." Aber das bedeutet nicht, dass überhaupt kein Geld an ehrenamtlich oder freiwillig Tätige fließen darf. Die Rede ist von Aufwandsentschädigung, Erstattung von Aufwendungen, Auslagenerstattung, Ehrenamtspauschale... Geht man hier von einem falschen Verständnis aus, kann das erhebliche rechtliche und steuerrechtliche Probleme für die handelnden Personen und Vereine verursachen. In unserem Seminar erklärt Rechtsanwalt Dr. Weller die verschiedenen Begriffe und bringt Licht ins Dunkel der zulässigen Geldleistungen an Ehrenamtliche und Freiwillige.
INHALTE:
- Aufwendungsersatz
- Übungsleiterpauschale
- Ehrenamtspauschale
- Minijob
Dieses Seminar ersetz keine individuelle Rechts- bzw. Vereinsberatung.
Termin: | 01.07.2025 (17.00) - 01.07.2025 (20:00) |
Leitung: | Dr. Frank Weller |
Nummer: | 25.111.08 |
Ort: | |
Preis: | 40,00 € inkl. Skript (10% Ermäßigung für Ehrenamts-Card Hessen) |
Hinweise: | Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die Verlängerung der folgenden DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen mit 4 Lerneinheiten (LE) anerkannt:
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Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein