Rücklagen- und Vermögensbildung

Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung
Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen. Werden Mittel angesammelt, obwohl die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nicht vorliegen, kann das Finanzamt verlangen, dass diese Mittel innerhalb einer festgesetzten „angemessenen Frist“ satzungsgemäß verwendet werden. Eine Ausnahme bildet die so genannte Freie Rücklage.
In diesem Online-Seminar geht es um die vier steuerlichen Einnahmebereiche von Vereinen und die verschiedenen Möglichkeiten, aus diesen Mitteln Rücklagen zu bilden.
INHALTE:- Mittelzufluss im Verein
- Zeitnahe Mittelverwendung
- Freie Rücklagen
- Zweckbestimmte Rücklagen
- Wiederbeschaffungsrücklage
Termin: | 19.01.2026 (17.30) - 19.01.2026 (20:30) |
Leitung: | Markus Czenia |
Nummer: | 26.111.03 |
Ort: | |
Preis: | 40,00 € inkl. Skript (10% Ermäßigung für Ehrenamts-Card Hessen) |
Hinweise: | Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die Verlängerung der folgenden DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen, der Sportjugend Hessen und des Hessischen Fußball-Verbandes mit 4 Lerneinheiten (LE) anerkannt:
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Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein
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Diese Veranstaltung ist eine Wiederholung zu Zusatztermin! Rücklagen- und Vermögensbildung (13.10.2025).
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