Rücklagen- und Vermögensbildung

Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung
Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für  steuerbegünstigte satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das Ansammeln von  Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die  nachweislich gebildeten Rücklagen. Werden Mittel angesammelt, obwohl die  Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nicht vorliegen, kann das  Finanzamt verlangen, dass diese Mittel innerhalb einer festgesetzten  „angemessenen Frist“ satzungsgemäß verwendet werden. Eine Ausnahme  bildet die so genannte Freie Rücklage. 
In diesem Online-Seminar geht es  um die  vier steuerlichen Einnahmebereiche von Vereinen und die verschiedenen  Möglichkeiten, aus diesen Mitteln Rücklagen zu bilden.
Inhalte im Überblick:- Mittelzufluss im Verein
 - Zeitnahe Mittelverwendung
 - Freie Rücklagen
 - Zweckbestimmte Rücklagen
 - Wiederbeschaffungsrücklage
 
Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die  Verlängerung der folgenden DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen,  der Sportjugend Hessen und des Hessischen Fußball-Verbandes mit 4 Lerneinheiten (LE) anerkannt:
- Vereinsmanager:in C und Vereinsmanager:in B (VM)
 - Jugendleiter:in (JL)
 - Vereinsmanagement HFV
 
| Termin: | 19.01.2026 (17.30) - 19.01.2026 (20:30)            |      
| Leitung: | Markus Czenia          |      
| Nummer:  |        26.111.03 | 
| Ort: | |
| Preis: | 40,00 € inkl. Skript (10% Ermäßigung mit E-Card Hessen) | 
| Hinweise:  |        keine besonderen Hinweise zu beachten | 
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein
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