W 1.3 Vereinsrecht: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

© Markus Czenia
Markus Czenia
Workshop im Rahmen der 2. Lange Nacht des Ehrenamtes
Menschen sind oft mit einer verantwortungsvollen Aufgabe innerhalb ihrer Vereine betraut. Sie tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Personen. In diesem Zusammenhang stellen sich regelmäßig Fragen zur Haftung im Schadensfall und zur Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.
Markus Czenia (er/ihm)
Studium Sportrecht | Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)
Studium Sportrecht | Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)
| Termin: | 09.10.2026 (17:30) - 09.10.2026 (18:45) |
| Leitung: | Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V. |
| Nummer: | 26.113.01 W3 |
| Ort: | Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit in der Sportschule wünschen, vermerken Sie dies bei Ihrer Anmeldung im Hinweisfeld (EZ 55,- Euro pro Nacht inkl. Frühstück). |
| Preis: | kostenfreie Teilnahme |
| Hinweise: | keine besonderen Hinweise zu beachten |
Diese Veranstaltung ist Teil von 26.113.01-Hauptveranstaltungen » 2. Lange Nacht des Ehrenamtes (09.10.2026).
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Claire Bargel
Ehrenamt und Verein
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da: Claire Bargel Ehrenamt und Verein Profilbild Foto Claire Bargel Nur als Workshop über 26.113.01-Hauptveranstaltungen buchbar!
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