Rücklagen- und Vermögensbildung
Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung
Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen. Die Bildung und jährliche Fortentwicklung von Rücklagen sind dem Finanzamt im Einzelnen zu erläutern und darzulegen. Werden Mittel angesammelt, obwohl die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nicht vorliegen, kann das Finanzamt verlangen, dass diese Mittel innerhalb einer festgesetzten „angemessenen Frist“ satzungsgemäß verwendet werden. Eine Ausnahme bildet die so genannte Freie Rücklage.
In diesem Online-Seminar geht es um die vier steuerlichen Einnahmebereiche von Vereinen und die verschiedenen Möglichkeiten, aus diesen Mitteln Rücklagen zu bilden.
INHALTE:- Mittelzufluss im Verein
- Zeitnahe Mittelverwendung
- Freie Rücklagen
- Zweckbestimmte Rücklagen
- Wiederbeschaffungsrücklage
Termin: | 20.01.2025 (18.00) - 20.01.2025 (20:15) |
Leitung: | Markus Czenia |
Nummer: | 25.111.01 |
Ort: | |
Preis: | 30,00 € inkl. Skript (10% Ermäßigung für Ehrenamts-Card Hessen) |
Hinweise: | Die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird für die Verlängerung der folgenden DOSB-Lizenzen des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen mit 3 Lerneinheiten (LE) anerkannt:
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Weitere Veranstaltungen von Markus Czenia
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ilka Mazzanti-Kaiser
Ehrenamt und Verein